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 REGIERUNG:

Japans Verfassung, die 1947 in Kraft trat, basiert auf drei Grundsätzen: Souveränität des Volkes, Achtung der grundlegenden Menschenrechte und die Ablehnung von Krieg. Die Verfassung legt auch die Unabhängigkeit der drei Zweige der Regierung, nämlich der Legislative (Parlament), Exekutive (Kabinett) und Judikative (Gericht), fest.
Das Parlament ist das höchste Organ der Staatsgewalt und kann als einzige Institution des Staates Gesetze verabschieden. Es besteht aus einem Unterhaus mit 480 Abgeordneten und einem Oberhaus mit 242 Abgeordneten. Alle japanischen Bürger über zwanzig Jahren haben das Wahlrecht.
Japan verfügt über ein parlamentarisches Regierungssystem ähnlich dem in Grossbritannien und Kanada. In Japan wird kein Präsident direkt gewählt wie in den Vereinigten Staaten oder in Frankreich. Die Abgeordneten des Parlaments wählen den Ministerpräsidenten aus ihren Reihen. Der Ministerpräsident bildet das Kabinett und führt den Vorsitz bei den Ministern des Kabinetts. Das Kabinett übt die Exekutive aus und ist dem Parlament verantwortlich.
Die Rechtssprechung obliegt dem Obersten Gerichtshof und den nachfolgenden Gerichte: den Höheren Gerichten, den Bezirksgerichten und Schnellgerichten. Der Oberste Gerichtshof besteht aus dem Präsidenten und vierzehn weiteren Richtern, die alle vom Kabinett ernannt werden.
Die meisten Rechtsfälle werden von den Bezirksgerichtern entschieden. Die Schnellgerichte verhandeln unter anderem Verstösse im Strassenverkehr.
Es gibt im Japan 47 Präfekturen und über 3000 Gemeinden. Sie sind verantwortlich für Bildung, Soziales und andere Dienstleistungen sowie für die Errichtung und Unterhalt der Infrastruktur. Durch ihre Verwaltungstätigkeit stehen sie in engem Kontakt mit den Meschen ihrer Gemeinde. Die Gouverneure der Präfekturen und die Vorsteher der Gemeinden werden durch Wahlen bestimmt.

Allgemeines:

 Staatsform:  Parlamentarische Monarchie
 Hauptstadt:  Tokyo
 Verfassung: 3.Mai 1947
   geändert 1994 (neues Wahlrecht)
 Wahlrecht:  mit Entritt in das 20. Lebensjahr

Verwaltungsstruktur:

Japan ist in neun politische Regionen aufgeteilt, die wiederum in 47 Präfekturen untergegliedert sind:
Hokkaido
Tohoku
Chubu
Kanto
Kinki
Chugoku
Shikoku
Kyushu
Okinawa

 

Exekutive:

 Staatsoberhaupt:  Kaiser Aikihito (seit 7.Januar 1989)
 Regierungschef:  Premierminister Junichiro Koizumi (seit 24.April 2001)
nominiert von den Mitgliedern des Parlaments
 Wahlen:  keine; der Kaisertitel wird geerbt,
  das Parlament nominiert den Premierminister

Legislative:

 

Das Parlament (Kokkai) setzt sich sich zusammen aus zwei Kammern: Dem Oberhaus (Sangi-in) und dem Unterhaus (Shugi-in).

Oberhaus:

 252 Sitze  
 126 Sitze  gewählt alle 3 Jahre
 76 Sitze  aus den 47 Präfekturen
 50 Sitze  aus einer landesweiten Liste

allgemeine Wahlen alle 6 Jahre

 

Unterhaus:

 500 Sitze  
 200 Sitze  gewählt aus 11 Regionen

allgemeine Wahlen alle 4 Jahre

Wichtigste Parteien:

 LDP  Liberal Democratic Party (MORI Yoshiro)
 DJP  Democratic Party of Japan (HATOYAMA Yukio)
 JCP  Japan Communist Party (FUWA Tetsuzo)
 SDP  Social Democratic Party (DOI Takao)
 Komeito  Komeito (KANZAKI Takenori)