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Japans Verfassung, die 1947 in Kraft trat, basiert auf drei Grundsätzen:
Souveränität des Volkes, Achtung der grundlegenden Menschenrechte
und die Ablehnung von Krieg. Die Verfassung legt auch die Unabhängigkeit
der drei Zweige der Regierung, nämlich der Legislative (Parlament),
Exekutive (Kabinett) und Judikative (Gericht), fest.
Das Parlament ist das höchste Organ der Staatsgewalt und
kann als einzige Institution des Staates Gesetze verabschieden.
Es besteht aus einem Unterhaus mit 480 Abgeordneten und einem
Oberhaus mit 242 Abgeordneten. Alle japanischen Bürger über
zwanzig Jahren haben das Wahlrecht.
Japan verfügt über ein parlamentarisches Regierungssystem
ähnlich dem in Grossbritannien und Kanada. In Japan wird
kein Präsident direkt gewählt wie in den Vereinigten
Staaten oder in Frankreich. Die Abgeordneten des Parlaments wählen
den Ministerpräsidenten aus ihren Reihen. Der Ministerpräsident
bildet das Kabinett und führt den Vorsitz bei den Ministern
des Kabinetts. Das Kabinett übt die Exekutive aus und ist
dem Parlament verantwortlich.
Die Rechtssprechung obliegt dem Obersten Gerichtshof und den
nachfolgenden Gerichte: den Höheren Gerichten, den Bezirksgerichten
und Schnellgerichten. Der Oberste Gerichtshof besteht aus dem
Präsidenten und vierzehn weiteren Richtern, die alle vom
Kabinett ernannt werden.
Die meisten Rechtsfälle werden von den Bezirksgerichtern
entschieden. Die Schnellgerichte verhandeln unter anderem Verstösse
im Strassenverkehr.
Es gibt im Japan 47 Präfekturen und über 3000 Gemeinden.
Sie sind verantwortlich für Bildung, Soziales und andere
Dienstleistungen sowie für die Errichtung und Unterhalt
der Infrastruktur. Durch ihre Verwaltungstätigkeit stehen
sie in engem Kontakt mit den Meschen ihrer Gemeinde. Die Gouverneure
der Präfekturen und die Vorsteher der Gemeinden werden durch
Wahlen bestimmt.
Allgemeines:
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Staatsform: |
Parlamentarische Monarchie |
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Hauptstadt: |
Tokyo |
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Verfassung: |
3.Mai 1947 |
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geändert 1994 (neues Wahlrecht) |
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Wahlrecht: |
mit Entritt in das 20. Lebensjahr |
Verwaltungsstruktur:
Japan ist in neun politische Regionen aufgeteilt, die wiederum
in 47 Präfekturen untergegliedert sind:
Hokkaido
Tohoku
Chubu
Kanto
Kinki
Chugoku
Shikoku
Kyushu
Okinawa
Exekutive:
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Staatsoberhaupt: |
Kaiser Aikihito (seit 7.Januar 1989) |
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Regierungschef: |
Premierminister Junichiro Koizumi (seit 24.April 2001)
nominiert von den Mitgliedern des Parlaments |
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Wahlen: |
keine; der Kaisertitel wird geerbt, |
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das Parlament nominiert den Premierminister |
Legislative:
Das Parlament (Kokkai) setzt sich sich zusammen aus zwei Kammern:
Dem Oberhaus (Sangi-in) und dem Unterhaus (Shugi-in).
Oberhaus:
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252 Sitze |
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126 Sitze |
gewählt alle 3 Jahre |
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76 Sitze |
aus den 47 Präfekturen |
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50 Sitze |
aus einer landesweiten Liste |
allgemeine Wahlen alle 6 Jahre
Unterhaus:
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500 Sitze |
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200 Sitze |
gewählt aus 11 Regionen |
allgemeine Wahlen alle 4 Jahre
Wichtigste Parteien:
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LDP |
Liberal Democratic Party (MORI Yoshiro) |
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DJP |
Democratic Party of Japan (HATOYAMA Yukio) |
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JCP |
Japan Communist Party (FUWA Tetsuzo) |
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SDP |
Social Democratic Party (DOI Takao) |
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Komeito |
Komeito (KANZAKI Takenori) |
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